Bankverbindungen und Lastschrifteinzugsverfahren
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Liste: Bankverbindungen [PDF: 25 KB]
Formular: Lastschrifteinzugsermächtigung [PDF: 55 KB]
Bankverbindungen der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg:
Kontoinhaber: Verwaltungsgemeinschaft Nabburg
Sparkasse Nabburg
BLZ: 750 510 40
Kto.-Nr.: 570 000 075
Raiffeisenbank im Naabtal eG
BLZ: 750 691 71
Kto.-Nr.: 32 18 201
Commerzbank Regensburg
BLZ: 750 400 62
Kto.-Nr.: 603 720 400
Lastschrifteinzugsverfahren:
Hierbei wird zugunsten des Zahlungsempfängers über sein Kreditinstitut (erste Inkassostelle) von dem Konto des Zahlungspflichtigen bei demselben oder einem anderen Kreditinstitut (Zahlstelle) der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag eingezogen und zwar auf Grund einer dem Zahlungsempfänger von dem Zahlungspflichtigen erteilten schriftlichen Ermächtigung (= Einzugsermächtigung).
(Auszug aus dem Abkommen über den Lastschriftverkehr vom 12.12.1995)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Die vollständig ausgefüllte Lastschrifteinzugsermächtigung senden Sie bitte per Telefax (09433/1833) oder mit der Post an die Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg.
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Es werden nur wiederkehrende und laufende Zahlungen mittels Lastschrift eingezogen. Einmalige Leistungen werden nur eingezogen, wenn dies im Einzelfall gewünscht wird.
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Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
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Zur Durchführung des Einzugsermächtigungsverfahrens ist es erforderlich, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden.
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Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich sind. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.
Vorteile:
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bringt nicht nur der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg als Behörde der Gemeinden Altendorf und Guteneck, der Stadt Nabburg, der Schulverbände Altendorf und Nabburg, der Bürgerspitalstiftung Nabburg sowie des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen, sondern auch Ihnen wesentliche Vorteile.
Ihre Vorteile:
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Sie ersparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen.
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Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post.
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Sie ersparen sich die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank.
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Sie ersparen sich die Kosten für Daueraufträge bei Ihrer Bank.
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Sie ersparen sich die Kosten für eventuelle Säumnisfolgen (Mahngebühren, Säumniszuschläge, usw.).
Unsere Vorteile:
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Es entfällt die arbeits- und zeitaufwändige manuelle Verbuchung der Einzahlungen.
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Es entfallen aufwendige Nachforschungsarbeiten bei ungenauen oder fehlenden Verwendungszwecken auf dem Einzahlungsbeleg.
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Es entfällt eine Menge vermeidbarer Arbeit, die auch dann anfällt, wenn die Forderungen pünktlich beglichen werden.
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig und völlig risikolos. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich. Die Abbuchung von einem Sparkonto ist nicht möglich.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Bankkonto die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, dem Abbuchungsauftrag zu entsprechen.
Sie können eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von sechs Wochen stornieren lassen. Da durch die Rückgabe von Lastschriften Kosten entstehen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Adresse mit.
Ihre
Verwaltungsgemeinschaft Nabburg
als Behörde der Gemeinden Altendorf und Guteneck,
der Stadt Nabburg,
der Schulverbände Altendorf und Nabburg,
der Bürgerspitalstiftung Nabburg sowie
des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen