Wohnung zu vermieten.
Die Bürgerspitalstiftung Nabburg vermietet eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 45,95 qm ( 2 Zimmer – Küche – Bad/WC -). Die Wohnung darf nur an ältere Personen oder junge Ehepaare vermietet werden. Da die Wohnungen mit öffentlichen Mitteln des Freistaates Bayern gefördert wurden, können diese nur an Personen vermietet werden, die eine Wohnungsberechtigungsbescheinigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes vorweisen können.
Der Antrag auf Erteilung einer Wohnungsberechtigungsbescheinigung ist beim
Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92419 Schwandorf, zu stellen
(Tel.: 09431/471-431).
Bewerbungen für die Wohnung sind schriftlich, unter Vorlage der Wohnungsberechtigungsbescheinigung, an die Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, zu richten.
Grundstücksverwaltung, Liegenschaften, Freibad
Oberer Markt 16
92507 Nabburg